Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst ("MDK")

Für die Pflege zu Hause erhalten viele Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Grundlage für den Umfang der Leistungen ist der sogenannte "Pflegegrad". Es gibt 5 Pflegegrade: 1 bis 5. Der Pflegegrad ist um so höher, je mehr Unterstützung die zu pflegende Person benötigt. Der Pflegegrad wird durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ("MDK") in einem umfassenden Begutachtungsverfahren festgestellt. Dabei wird ermittelt, in welchen Lebensbereichen Unterstützung erforderllch ist und wo man ohne zurecht kommt. Die eigene Mobilität spielt zum Beispiel eine Rolle, ebenso Bereich wie Körperpflege. Es werden in der Begutachtung bis zu 100 Punkte vergeben. Zum Beispiel wird ab 12,5 und unter 27 Punkten der Pflegegrad 1 ermittelt. Ab 90 Punkten wäre der höchste Pflegegrad 5 erreicht.

Die bisherigen Pflegestufen I bis III wurden in die entsprechend einen Wert höhere Pflegestufe eingeordnet.

Die Gutachter können auch entsprechende Hilfsmittel oder Reha-Maßnahmen bei der Pflegekasse beantragen.

Auf den Besuch durch den MDK können Sie sich vorbereiten, indem Sie zum Beispiel überlegen, in welchen Bereichen Sie im Alltag Schwierigkeiten haben und Unterstützung benötigen. Dafür sollten Sie auch Angehörige und Pflegende mit einbeziehen, da diese oft ebenfalls gut über diese Bereiche Auskunft geben können. Arzt- und Krankenhausberichte sowie der Medikamentenplan sollten ebenso bereit liegen wie ggf. die Pflegedokumentation eines bereits tätigen Pflegedienstes. Daraus ermittelt der Gutachter den vorgeschlagenen Pflegegrad, den er an die Pflegekasse schickt. Diese informiert Sie dann über das Gutachten und erstellt einen Bescheid über den festgelegten Pflegegrad.

 

Weitere Infos erhalten Sie auch auf der Internetseite der Medizinischen Dienste www.pflegebegutachtung.de.

 

Wir unterstützen Sie gerne in Vorbereitung der Begutachtung zur Einstufung Ihres Pflegegrades und beim Besuch des Medizinischen Dienst (MDK) bei Ihnen.