Hauswirtschaftliche Versorgung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bezeichnet die Haushaltshilfe als "hauswirtschaftliche Versorgung". Dazu gehören z. B. Kochen, Spülen, Reinigen der Wohnung,  Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung und Einkaufen.

Als ambulanter Pflegedienst rechnen wir solche Leistungen mit der Pflegeversicherung ab.

Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne.